Leitung:
Rolf Hoffmann
E-Mail: Rolf.Hoffmann@schule.landsh.de
Tel.: 04521-794636
Die Aufgabenbereiche der Oberstufenleitung umfassen ein breites Spektrum:
Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in den Fragen der gymnasialen Oberstufe und in Schullaufbahnentscheidungen
Berufsorientierung (Studium; Ausbildung; gap year; …)
Organisation der Kursverteilung und Zusammensetzung der Profile
Erstellen des Klausurplans
Organisation und Leitung der Zeugniskonferenzen in der Sek II
Organisation des Wirtschaftspraktikums
Organisation der Studienfahrten
Planung und Durchführung des Abiturs
Zur Zeit bieten wir folgende Profile in unserer Oberstufe an (Schuljahr 2021/22):
E-Jahrgang
Q1-Jahrgang
Q2-Jahrgang
„Non vitae sed scholae discimus“
Dieses bekannte Zitat stammt aus einem Brief von Lucius Annaeus Seneca an seinen „Schüler“ Lucilius (Epistulae morales ad Lucilium 106, 11–12, ca. 62 n. Chr.), Seneca äußert hier Kritik an den römischen Philosophenschulen seiner Zeit. Hat Seneca mit seiner Kritik Recht? Lernen wir wirklich nur für die Schule, oder lernen wir in der Schule nicht (doch) für das Leben?
Die folgende alphabetische Auflistung von Begriffen soll einen ersten Überblick über unser System der gymnasialen Oberstufe vermitteln.
Rechtsgrundlage für die Anmerkungen ist die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 2. Juli 2018 sowie die Neufassung vom 23. Oktober 2020, welche am 1. August 2021 in Kraft getreten ist. Diese Neufassung gilt ab dem Schuljahr 2021/22 für den Einführungsjahrgang, dann aufwachsend auch für die folgende Qualifikationsphase.
————————————————–
Abiturdurchschnittsnote (Block I / Block II)
Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
1. bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I; maximal 600 Punkte; 36 Leistungen aus Q1 und Q2; 29x mindestens 5 Punkte). Hierbei sind Einbringpflichten zu beachten.
2. der Abiturprüfung (Block II: maximal 200 Punkte; schriftlich: KF1, KF2, Profil gebendes Fach; mündlich: Auswahl eines in der Oberstufe durchgängig belegten Faches auf grundlegendem Niveau). Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt werden.
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. Es werden drei Prüfungen schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt (zwei der drei Kernfächer und das Profil gebende Fach). Die vierte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Schülerin oder der Schüler kann wählen, ob sie oder er zusätzlich eine fünfte Prüfung ablegt. Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung in einem weiteren Fach auf grundlegendem Niveau oder als „besondere Lernleistung“ erfolgen.
Aufgabenfelder
Die Unterrichtsfächer sind jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet:
a) Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch; Fremdsprachen; Kunst; Musik; Darstellendes Spiel
b) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte; Geographie; Wirtschaft/Politik; Religion; Philosophie
c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Aufgabenfeld: Mathematik; Biologie; Chemie; Physik; Informatik
Aufstieg
Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt der „Aufstieg“, sofern erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung innerhalb der zulässigen „Verweildauer“ erfüllen kann.
Auslandsaufenthalt
Nach Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird der Schulbesuch in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Ein Antrag auf Überspringen oder eine Anrechnung von Ergebnissen aus der Einführungszeit kann gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die Schulleiterin.
Berufs- und Studienorientierung
Im Jahrgang Q1 findet neben dem Wirtschaftspraktikum auch die Information der Arbeitsagentur Lübeck zu Berufs- und Studienorientierung vor Ort in der Schule statt. Darüber hinaus bietet die Arbeitsagentur individuelle Beratungsgespräche ebenso bei uns in der Schule an. Der Besuch der Vocatium-Messe in Lübeck als Fachmesse für Ausbildung und Studium gibt jungen Menschen am Ende des Q1-Jahrgangs die Chance, mit Unternehmen sowie Universitäten in den Dialog zu treten.
Eine „besondere Lernleistung“ kann entweder als eine der Leistungen des Blocks I oder als zusätzliche Prüfungsleistung (Block II) ins Abitur eingebracht werden. Die Arbeit wird von einer Lehrkraft betreut und ist auf ein Jahr begrenzt. Die schriftliche Dokumentation soll nicht weniger als 20 Seiten und nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss dauert 30 Minuten.
Eintritt
1.: durch Versetzung in die Oberstufe (aus einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule)
2.: durch Prüfung erworbener Mittlerer Schulabschluss, der zum Besuch der Oberstufe berechtigt
3.: durch Erwerb einer Berechtigung aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland.
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (EAS)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Versetzung in die Einführungsphase (G8!) den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (EAS).
Fachhochschulreife
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Bestimmte Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (z, B.: 17 Halbjahresleistungen mit mindestens 85 Punkten, in 11 Unterrichtsfächern mindestens fünf Punkte).
Freiwilliger Rücktritt
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungszeit oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nicht überschritten wird.
G8/G9
Die Schule befindet sich im Übergang vom G8-Modell zum G9-Modell. Im Schuljahr 2024/25 werden die Abiturientinnen und Abiturienten noch das Abitur nach 12 Schuljahren (G8) ablegen, danach nach 13 Schuljahren (G9).
Kernfächer
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache, in der die Schülerin oder der Schüler mindestens seit Jahrgangsstufe 8 (G8) unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtsfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau vierstündig (Q) unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler wählen im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase zwei ihrer Kernfächer aus, die sie in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau (fünfstündig) belegen. Das dritte Kernfach wird auf grundlegendem Niveau (dreistündig) belegt. Ein Wechsel des Kernfachniveaus ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zulässig, soweit er schulorganisatorisch möglich ist.
Mittler Schulabschluss (MSA)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Versetzung in die Qualifikationsphase (G8) den Mittleren Schulabschluss (MSA).
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert in der Regel 20 Minuten und gliedert sich in zwei Themenbereiche. Nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten folgt jeweils ein freier mündlicher Vortrag (5 Minuten: Beantwortung der Fragen) mit anschließendem Prüfungsgespräch (5 Minuten).
Oberstufe
Die Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase (Klassenstufe 10 (=E0) und eine Qualifizierungsphase (Klassenstufe 11 (=Q1) und 12 (=Q2)).
Oberstufenreform
Die neue OAPVO tritt ab dem 1. August 2021 aufwachsend in Kraft. Den Kern der Überlegungen bildet der Wunsch, durch eine höhere Wochenstundenzahl in den Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau den Schülerinnen und Schülern mehr Vertiefung (Studierfähigkeit) zu ermöglichen und die Vergleichbarkeit der Lernbedingungen auch der Länder untereinander zu stärken. Der Charakter der Profiloberstufe soll erhalten bleiben, die Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sollen zunehmen. Ein Baustein der Oberstufenreform ist zudem die Stärkung der Beruflichen Orientierung (BO).
Präsentationsprüfung
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag (ca. 10 Minuten) mit anschließendem Kolloquium (ca. 20 Minuten). Die Schülerin oder der Schüler erhält die Aufgabe für die Präsentation so, dass sie oder er vier Schulwochen Zeit zur Bearbeitung hat.
Profile
Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit einer festgelegten Fächerkombination, bei der die Fächer verbindend unterrichtet werden. Abhängig von der Anzahl an Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe und den personellen Kapazitäten der Schule (Lehrkräfte) können wir in der Regel drei Profile anbieten: das naturwissenschaftliche Profil, das sprachliche Profil und das gesellschaftswissenschaftliche Profil. Das profilgebende Fach wird auf erhöhtem Anforderungsniveau vierstündig (Q) unterrichtet.
Das Profil umfasst ein Profilfach und ein Profilseminar. Zu jedem Profil wird im ersten, zweiten und ggf. im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ein Profilseminar eingerichtet. Im MINT-Profil wird bei uns dieses Profilseminar in den ersten drei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase unterrichtet. In den anderen beiden Profilen (sprachliches und gesellschaftswissenschaftliches Profil) haben wir uns für ein „kurzes Profilseminar mit langer Ästhetik“ entschieden. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler in diesen beiden Profilen auch im zweiten Jahr der Qualifikationsphase Unterricht in den Fächern Kunst oder Musik.
Profilwechsel
Ein Wechsel des Profils ist zum Beginn des zweiten Halbjahres der Einführungsphase möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht. Ein Wechsel des Profils oder des Profilfachs kann zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Einführungsphase und am Ende der Einführungsphase zugelassen werden, wenn er schulorganisatorisch möglich ist. Bei einem Wechsel am Ende der Einführungsphase muss das neue Profilfach mindestens in einem Schulhalbjahr während der Einführungsphase als Unterrichtsfach belegt worden sein.
Spanisch
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I nicht in einer zweiten Fremdsprache mindestens seit der Jahrgangsstufe 8 (G8) unterrichtet worden sind, erhalten in der Einführungs- und Qualifikationsphase vierstündigen Unterricht in einer neu beginnenden Fremdsprache (Spanisch). Dabei darf kein Schulhalbjahr mit 0 Punkten abschließen.
Versetzung (E-Q)
Die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt durch Konferenzbeschluss. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend („4“) und kein Fach mit ungenügend („6“) benotet wurde.
Verweildauer
Eine Schülerin oder ein Schüler darf die Oberstufe nicht länger als vier Schuljahre besuchen. Eine Jahrgangsstufe kann nur einmal wiederholt werden.
Wirtschaftspraktikum
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft/Politik an einem Wirtschaftspraktikum (zwei Wochen; Q1; vor den Sommerferien) teil.
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Durch eine bestmögliche Beratung wollen wir die Jugendlichen durch die Oberstufe begleiten und auf ihr weiteres (Berufs-)leben hinführen. Mit der Aushändigung des Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife sind die Schülerinnen und Schüler studierfähig und auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit ihren entsprechenden Rechten und Pflichten vorbereitet.
Also doch: „Non scholae sed vitae discimus!“
Leitung:
Rolf Hoffmann
E-Mail: Rolf.Hoffmann@schule.landsh.de
Tel.: 04521-794636
Die Aufgabenbereiche der Oberstufenleitung umfassen ein breites Spektrum:
Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in den Fragen der gymnasialen Oberstufe und in Schullaufbahnentscheidungen
Berufsorientierung (Studium; Ausbildung; gap year; …)
Organisation der Kursverteilung und Zusammensetzung der Profile
Erstellen des Klausurplans
Organisation und Leitung der Zeugniskonferenzen in der Sek II
Organisation des Wirtschaftspraktikums
Organisation der Studienfahrten
Planung und Durchführung des Abiturs
Zur Zeit bieten wir folgende Profile in unserer Oberstufe an (Schuljahr 2021/22):
E-Jahrgang
Q1-Jahrgang
Q2-Jahrgang
„Non vitae sed scholae discimus“
Dieses bekannte Zitat stammt aus einem Brief von Lucius Annaeus Seneca an seinen „Schüler“ Lucilius (Epistulae morales ad Lucilium 106, 11–12, ca. 62 n. Chr.), Seneca äußert hier Kritik an den römischen Philosophenschulen seiner Zeit. Hat Seneca mit seiner Kritik Recht? Lernen wir wirklich nur für die Schule, oder lernen wir in der Schule nicht (doch) für das Leben?
Die folgende alphabetische Auflistung von Begriffen soll einen ersten Überblick über unser System der gymnasialen Oberstufe vermitteln.
Rechtsgrundlage für die Anmerkungen ist die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 2. Juli 2018 sowie die Neufassung vom 23. Oktober 2020, welche am 1. August 2021 in Kraft getreten ist. Diese Neufassung gilt ab dem Schuljahr 2021/22 für den Einführungsjahrgang, dann aufwachsend auch für die folgende Qualifikationsphase.
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Abiturdurchschnittsnote (Block I / Block II)
Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
1. bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I; maximal 600 Punkte; 36 Leistungen aus Q1 und Q2; 29x mindestens 5 Punkte). Hierbei sind Einbringpflichten zu beachten.
2. der Abiturprüfung (Block II: maximal 200 Punkte; schriftlich: KF1, KF2, Profil gebendes Fach; mündlich: Auswahl eines in der Oberstufe durchgängig belegten Faches auf grundlegendem Niveau). Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt werden.
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. Es werden drei Prüfungen schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt (zwei der drei Kernfächer und das Profil gebende Fach). Die vierte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Schülerin oder der Schüler kann wählen, ob sie oder er zusätzlich eine fünfte Prüfung ablegt. Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung in einem weiteren Fach auf grundlegendem Niveau oder als „besondere Lernleistung“ erfolgen.
Aufgabenfelder
Die Unterrichtsfächer sind jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet:
a) Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch; Fremdsprachen; Kunst; Musik; Darstellendes Spiel
b) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte; Geographie; Wirtschaft/Politik; Religion; Philosophie
c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Aufgabenfeld: Mathematik; Biologie; Chemie; Physik; Informatik
Aufstieg
Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt der „Aufstieg“, sofern erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung innerhalb der zulässigen „Verweildauer“ erfüllen kann.
Auslandsaufenthalt
Nach Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird der Schulbesuch in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Ein Antrag auf Überspringen oder eine Anrechnung von Ergebnissen aus der Einführungszeit kann gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die Schulleiterin.
Berufs- und Studienorientierung
Im Jahrgang Q1 findet neben dem Wirtschaftspraktikum auch die Information der Arbeitsagentur Lübeck zu Berufs- und Studienorientierung vor Ort in der Schule statt. Darüber hinaus bietet die Arbeitsagentur individuelle Beratungsgespräche ebenso bei uns in der Schule an. Der Besuch der Vocatium-Messe in Lübeck als Fachmesse für Ausbildung und Studium gibt jungen Menschen am Ende des Q1-Jahrgangs die Chance, mit Unternehmen sowie Universitäten in den Dialog zu treten.
Besondere Lernleistung
Eine „besondere Lernleistung“ kann entweder als eine der Leistungen des Blocks I oder als zusätzliche Prüfungsleistung (Block II) ins Abitur eingebracht werden. Die Arbeit wird von einer Lehrkraft betreut und ist auf ein Jahr begrenzt. Die schriftliche Dokumentation soll nicht weniger als 20 Seiten und nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss dauert 30 Minuten.
Eintritt
1.: durch Versetzung in die Oberstufe (aus einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule)
2.: durch Prüfung erworbener Mittlerer Schulabschluss, der zum Besuch der Oberstufe berechtigt
3.: durch Erwerb einer Berechtigung aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland.
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (EAS)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Versetzung in die Einführungsphase (G8!) den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (EAS).
Fachhochschulreife
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Bestimmte Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (z, B.: 17 Halbjahresleistungen mit mindestens 85 Punkten, in 11 Unterrichtsfächern mindestens fünf Punkte).
Freiwilliger Rücktritt
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungszeit oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nicht überschritten wird.
G8/G9
Die Schule befindet sich im Übergang vom G8-Modell zum G9-Modell. Im Schuljahr 2024/25 werden die Abiturientinnen und Abiturienten noch das Abitur nach 12 Schuljahren (G8) ablegen, danach nach 13 Schuljahren (G9).
Kernfächer
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache, in der die Schülerin oder der Schüler mindestens seit Jahrgangsstufe 8 (G8) unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtsfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau vierstündig (Q) unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler wählen im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase zwei ihrer Kernfächer aus, die sie in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau (fünfstündig) belegen. Das dritte Kernfach wird auf grundlegendem Niveau (dreistündig) belegt. Ein Wechsel des Kernfachniveaus ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zulässig, soweit er schulorganisatorisch möglich ist.
Mittler Schulabschluss (MSA)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Versetzung in die Qualifikationsphase (G8) den Mittleren Schulabschluss (MSA).
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert in der Regel 20 Minuten und gliedert sich in zwei Themenbereiche. Nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten folgt jeweils ein freier mündlicher Vortrag (5 Minuten: Beantwortung der Fragen) mit anschließendem Prüfungsgespräch (5 Minuten).
Oberstufe
Die Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase (Klassenstufe 10 (=E0) und eine Qualifizierungsphase (Klassenstufe 11 (=Q1) und 12 (=Q2)).
Oberstufenreform
Die neue OAPVO tritt ab dem 1. August 2021 aufwachsend in Kraft. Den Kern der Überlegungen bildet der Wunsch, durch eine höhere Wochenstundenzahl in den Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau den Schülerinnen und Schülern mehr Vertiefung (Studierfähigkeit) zu ermöglichen und die Vergleichbarkeit der Lernbedingungen auch der Länder untereinander zu stärken. Der Charakter der Profiloberstufe soll erhalten bleiben, die Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sollen zunehmen. Ein Baustein der Oberstufenreform ist zudem die Stärkung der Beruflichen Orientierung (BO).
Präsentationsprüfung
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag (ca. 10 Minuten) mit anschließendem Kolloquium (ca. 20 Minuten). Die Schülerin oder der Schüler erhält die Aufgabe für die Präsentation so, dass sie oder er vier Schulwochen Zeit zur Bearbeitung hat.
Profile
Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit einer festgelegten Fächerkombination, bei der die Fächer verbindend unterrichtet werden. Abhängig von der Anzahl an Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe und den personellen Kapazitäten der Schule (Lehrkräfte) können wir in der Regel drei Profile anbieten: das naturwissenschaftliche Profil, das sprachliche Profil und das gesellschaftswissenschaftliche Profil. Das profilgebende Fach wird auf erhöhtem Anforderungsniveau vierstündig (Q) unterrichtet.
Das Profil umfasst ein Profilfach und ein Profilseminar. Zu jedem Profil wird im ersten, zweiten und ggf. im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ein Profilseminar eingerichtet. Im MINT-Profil wird bei uns dieses Profilseminar in den ersten drei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase unterrichtet. In den anderen beiden Profilen (sprachliches und gesellschaftswissenschaftliches Profil) haben wir uns für ein „kurzes Profilseminar mit langer Ästhetik“ entschieden. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler in diesen beiden Profilen auch im zweiten Jahr der Qualifikationsphase Unterricht in den Fächern Kunst oder Musik.
Profilwechsel
Ein Wechsel des Profils ist zum Beginn des zweiten Halbjahres der Einführungsphase möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht. Ein Wechsel des Profils oder des Profilfachs kann zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Einführungsphase und am Ende der Einführungsphase zugelassen werden, wenn er schulorganisatorisch möglich ist. Bei einem Wechsel am Ende der Einführungsphase muss das neue Profilfach mindestens in einem Schulhalbjahr während der Einführungsphase als Unterrichtsfach belegt worden sein.
Spanisch
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I nicht in einer zweiten Fremdsprache mindestens seit der Jahrgangsstufe 8 (G8) unterrichtet worden sind, erhalten in der Einführungs- und Qualifikationsphase vierstündigen Unterricht in einer neu beginnenden Fremdsprache (Spanisch). Dabei darf kein Schulhalbjahr mit 0 Punkten abschließen.
Versetzung (E-Q)
Die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt durch Konferenzbeschluss. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend („4“) und kein Fach mit ungenügend („6“) benotet wurde.
Verweildauer
Eine Schülerin oder ein Schüler darf die Oberstufe nicht länger als vier Schuljahre besuchen. Eine Jahrgangsstufe kann nur einmal wiederholt werden.
Wirtschaftspraktikum
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft/Politik an einem Wirtschaftspraktikum (zwei Wochen; Q1; vor den Sommerferien) teil.
————————————————–
Durch eine bestmögliche Beratung wollen wir die Jugendlichen durch die Oberstufe begleiten und auf ihr weiteres (Berufs-)leben hinführen. Mit der Aushändigung des Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife sind die Schülerinnen und Schüler studierfähig und auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit ihren entsprechenden Rechten und Pflichten vorbereitet.
Also doch: „Non scholae sed vitae discimus!“