Leitung:
Rolf Hoffmann
E-Mail: rolf.hoffmann@schule-sh.de
Tel.: 04521-794636
Assistenz: Maren Bertram
Aufgaben:
• Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in den Fragen der gymnasialen Oberstufe und in Schullaufbahnentscheidungen
• Berufsorientierung (Studium; Ausbildung; gap year; …)
• Kursverteilung und Profilzusammensetzung
• Klausurplan
• Zeugniskonferenzen Sek. II
• Wirtschaftspraktikum
• Kursfahrten (Organisation; Grundsätze)
• Planung und Durchführung des Abiturs
„Non vitae sed scholae discimus“
Zitat aus einem Brief von Lucius Annaeus Seneca an seinen „Schüler“ Lucilius (epistulae morales ad Lucilium 106, 11–12, ca. 62 n. Chr.), in dem er Kritik an den römischen Philosophenschulen seiner Zeit äußert.
So das Zitat im Original. Hat Seneca Recht? Oder lernen wir (doch) für das Leben?
Die folgende Auflistung von Begriffen soll den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern einen groben Überblick über das System der gymnasialen Oberstufe vermitteln. Die Auflistung der Begriffe erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Reihenfolge der Begriffe beschreibt in etwa die Oberstufenlaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers, beginnend mit dem Eintritt in die Oberstufe und endend mit dem Ablegen des Abiturs.
Rechtsgrundlage für die Anmerkungen ist die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 23. Oktober 2020, welche am 1. August 2021 in Kraft getreten ist.
Gliederung der Oberstufe
Die Oberstufe gliedert sich in eine Einführungsphase und eine Qualifikationsphase. Die Einführungsphase umfasst zwei, die Qualifikationsphase vier Schulhalbjahre. Im achtjährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12, im neunjährigen Bildungsgang die Jahrgangsstufen 11 bis 13, so bei uns ab dem Schuljahr 2024/25.
Eintritt in die Oberstufe
1.: durch Versetzung in die Oberstufe (aus einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule)
2.: durch Prüfung erworbener Mittlerer Schulabschluss, der zum Besuch der Oberstufe berechtigt
3.: durch Erwerb einer Berechtigung aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland.
Profile
Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit einer festgelegten Fächerkombination, bei der die Fächer verbindend unterrichtet werden. Abhängig von der Anzahl an Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe und den personellen Kapazitäten der Schule (Lehrkräfte) können wir in der Regel drei Profile anbieten: das MINT-Profil (Chemie), das Sprachliche Profil (Latein / Französisch) und das Gesellschaftswissenschaftliche Profil (Geschichte). Das jeweilige Profilfach wird auf erhöhtem Anforderungsniveau in der Qualifikationsphase fünfstündig unterrichtet.
Zu jedem Profil wird in der Qualifikationsphase ein Profilseminar eingerichtet. Im MINT-Profil wird bei uns dieses Profilseminar im ersten, zweiten und dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet. In den anderen beiden Profilen (sprachliches und gesellschaftswissenschaftliches Profil) haben wir uns für ein „kurzes Profilseminar mit langer Ästhetik“ entschieden. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler in diesen beiden Profilen auch im zweiten Jahr der Qualifikationsphase Unterricht in den Fächern Kunst oder Musik.
Profilwechsel
Ein Wechsel des Profils oder des Profilfachs kann zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Einführungsphase und am Ende der Einführungsphase zugelassen werden, wenn er schulorganisatorisch möglich ist. Bei einem Wechsel am Ende der Einführungsphase muss das neue Profilfach mindestens in einem Schulhalbjahr während der Einführungsphase als Unterrichtsfach belegt worden sein.
Aufgabenfelder
Die Unterrichtsfächer sind jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet:
a) Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch; Fremdsprachen; Kunst; Musik; Darstellendes Spiel
b) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte; Geographie; Wirtschaft/Politik; Religion; Philosophie
c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik; Biologie; Chemie; Physik; Informatik
Kernfächer
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese Unterrichtsfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau in der Qualifikationsphase fünfstündig unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler wählen im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase zwei ihrer Kernfächer aus, die sie in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau (fünfstündig) belegen. Das dritte Kernfach wird auf grundlegendem Niveau (dreistündig) belegt. Ein Wechsel des Kernfachniveaus ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zulässig, soweit er schulorganisatorisch möglich ist.
Profilseminar
Das Profilseminar soll die allgemeine Studierfähigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Es dient der Erkundung von interdisziplinären Themen des jeweiligen Profils und ihrer Vertiefung durch Projekte.
Auslandsaufenthalt
Nach Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird der Schulbesuch in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Ein Antrag auf Überspringen oder eine Anrechnung von Ergebnissen aus der Einführungszeit kann gestellt werden. Über die Anträge entscheidet die Schulleiterin.
Mittler Schulabschluss (MSA)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit der Versetzung in die Einführungsphase (G9) den Mittleren Schulabschluss (MSA).
Versetzung (E-Q)
Die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt durch Konferenzbeschluss. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend („4“) und kein Fach mit ungenügend („6“) benotet wurde.
Aufstieg
Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt der „Aufstieg“, sofern erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung innerhalb der zulässigen „Verweildauer“ erfüllen kann.
Verweildauer
Eine Schülerin oder ein Schüler darf die Oberstufe nicht länger als vier Schuljahre besuchen. Eine Jahrgangsstufe kann nur einmal wiederholt werden.
Freiwilliger Rücktritt
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungszeit oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nicht überschritten wird.
Wirtschaftspraktikum
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft/Politik an einem Wirtschaftspraktikum (zwei Wochen; erstes Halbjahr Q1) teil.
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. Es werden drei Prüfungen schriftlich auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt (zwei der drei Kernfächer und das Profilfach). Die vierte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die Schülerin oder der Schüler kann wählen, ob sie oder er zusätzlich eine fünfte Prüfung ablegt. Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung in einem weiteren Fach auf grundlegendem Niveau oder als „besondere Lernleistung“ erfolgen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert in der Regel 20 Minuten und gliedert sich in zwei Themenbereiche. Nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten folgt jeweils ein freier mündlicher Vortrag (5 Minuten: Beantwortung der Fragen) mit anschließendem Prüfungsgespräch (5 Minuten).
Präsentationsprüfung
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag (ca. 10 Minuten) mit anschließendem Kolloquium (ca. 20 Minuten). Die Schülerin oder der Schüler erhält die Aufgabe für die Präsentation so, dass sie oder er vier Schulwochen Zeit zur Bearbeitung hat.
Besondere Lernleistung
Eine „besondere Lernleistung“ kann entweder als eine der Leistungen des Blocks I oder als zusätzliche Prüfungsleistung (Block II) ins Abitur eingebracht werden. Die Arbeit wird von einer Lehrkraft betreut und ist auf ein Jahr begrenzt. Die schriftliche Dokumentation soll nicht weniger als 20 Seiten und nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss dauert 30 Minuten.
Fachhochschulreife
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Bestimmte Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (z.B.: 17 Halbjahresleistungen mit mindestens 85 Punkten, in 11 Unterrichtsfächern mindestens fünf Punkte).
Abiturdurchschnittsnote (Block I / Block II)
Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
1. bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I; maximal 600 Punkte; 36 Leistungen aus Q1 und Q2; 29x mindestens 5 Punkte). Hierbei sind Einbringpflichten zu beachten.
2. der Abiturprüfung (Block II: maximal 200 Punkte; schriftlich: KF1, KF2, Profilfach; mündlich: Auswahl eines in der Oberstufe durchgängig belegten Faches auf grundlegendem Niveau). Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt werden.
Wir wollen die jungen Erwachsenen bestmöglich beraten und durch die Oberstufe begleiten und auf ihr weiteres (Berufs-)leben hinführen. Mit der Aushändigung des Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife sind die Schülerinnen und Schüler studierfähig und auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit ihren entsprechenden Rechten und Pflichten vorbereitet.
Also doch: „Non scholae sed vitae discimus!“,
… oder: „Leben und lernen, was wichtig ist.“