Hintergrund & Infos

Mittelstufe

Leitung:

Stephan Kober
E-Mail: Stephan.Kober@schule.landsh.de
Tel.: 04521 / 7946-24

Assistenz: Dr. Jan Ole Wiechmann

Die Aufgaben der Mittelstufenleitung sind vielfältig und umfassen sowohl schulorganisatorische als auch pädagogische Bereiche:

  • Zusammensetzung der Klassen und Kurse der Klassen 7-10
  • Organisation der Wahlpflichtangebote und der 3. Fremdsprachen
  • Führung von Aufnahmegesprächen
  • Organisation von Fördermaßnahmen
  • Hinführung zum Mittleren Schulabschluss
  • Laufbahnberatung
  • Organisation und Leitung der pädagogischen Konferenzen und der Zeugniskonferenzen
  • Kooperation mit dem schulpsychologischen Dienst
  • Klärung von Rechtsfragen

Es ist uns wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler auch in ihrer Mittelstufenzeit zu unterstützen. Gerade in dieser Phase der Identitätsentwicklung und Persönlichkeitsbildung nimmt die Begleitung dieser Orientierungsprozesse eine ähnlich gewichtige Rolle ein wie der für ein Gymnasium selbstverständliche Ausbau fachlicher und methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Zögern Sie deshalb bei Problemen nicht, sich mit uns in Verbindung setzen, ganz gleich, ob es sich um fachliche Schwierigkeiten oder erzieherische Sorgen handelt.

Im Folgenden haben wir Ihnen einige Antworten auf „Fragen zur Mittelstufe von A-Z“ zusammengestellt, die häufig an uns gestellt werden.

Abschlüsse:     
„Die Schülerinnen und Schüler erwerben sowohl im achtjährigen als auch im neunjährigen Bildungsgang mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 den Mittleren Schulabschluss.“ (Schulartverordnung Gymnasium, gültig ab 1.8.2019, § 12,2)

Aufnahme:
Wir nehmen gern Schülerinnen und Schüler in die Mittelstufe auf, sofern unsere Kapazitäten (Klassengrößen) es zulassen. Grundsätzlich ist dafür ein Beratungsgespräch mit der Mittelstufenleitung erforderlich, um pädagogische und fachliche Voraussetzungen (z.B. Fremdsprachen) zu prüfen und etwa bei einem Bundeslandwechsel zu überlegen, welche Materialien zur Vorbereitung bearbeitet werden sollten. Wenn schulinterne Probleme Anlass für einen Wechselwunsch innerhalb Eutins sind, empfehlen wir, zunächst zu versuchen, diese in der aktuell besuchten Schule zu bearbeiten und zu lösen, ehe ein Schulwechsel in die Wege geleitet wird.

Aufstieg:    
In die Klassenstufen 8 und 9 steigen die Schüler in der Regel ohne Versetzungsbeschluss auf. Allerdings gilt hier ab dem Schuljahr 2019/20, dass der Aufstieg mit dem Vorbehalt verbunden werden kann, dass die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers, die bzw. der in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend oder in einem Fach mit ungenügend benotet wurde oder innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache keinen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt hat, bis zum darauf folgenden Schulhalbjahr verbessert werden müssen. Ansonsten erfolgt dann der Rücktritt in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe. Die Klassenkonferenz legt zusammen mit der Entscheidung über den Vorbehalt Fördermaßnahmen fest. Wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in mehr als zwei Fächern schlechter als ausreichend sind oder in einem Fach mit ungenügend benotet wurden und innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wurde, soll die Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufen 7 und 8 ein einmaliges Wiederholen der Jahrgangsstufe beschließen. (s. Wiederholung)
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 9. Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, bei denen eine erfolgreiche Mitarbeit in der folgenden Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Eine Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt in der Regel nicht, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in mehr als zwei Fächern schlechter als ausreichend sind oder in einem Fach mit ungenügend benotet wurden und innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wurde oder insgesamt in mehr als drei Fächern die Leistungen schlechter als ausreichend sind oder in mehr als einem Fach mit ungenügend benotet wurden. Das Wiederholen der Jahrgangsstufe 9 ist einmal möglich.

Austauschprogramme:
Alle zwei Jahre veranstalten wir Austauschfahrten nach Italien (Trento) in Klasse 8 bzw. 9. Wer teilnimmt, empfängt jeweils einen Gegenbesuch, die Aufenthaltszeiten umfassen ca. 8-9 Tage pro Fahrt. Unsere weiteren Austauschprogramme mit Finnland (Mikkeli), Sevilla (Spanien) und den USA (Lawrence) finden in der 10. und 11. Klasse statt.

Begabtenförderung:    
Zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler arbeiten wir mit externen Fachleuten zusammen und haben ein differenziertes Konzept entwickelt, das vom Ministerium unterstützt wird. Die Pfiffikus-Gruppe (Leitung: Frau Kolbusa und Herr Dr. Wiechmann) trifft sich regelmäßig in mehrwöchigem Abstand für 2 Stunden an wechselnden Wochentagen, um projektartig verschiedene, über den Unterricht hinausgehende Fragestellungen zu bearbeiten. In dieser Gruppe sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 (2. Halbjahr)  bis 8 (1. Halbjahr). Im zweiten Halbjahr der 8. Klasse wird die Begabtenförderung stärker individualisiert und in der Leuchtturm-Gruppe (Leitung: Frau Himmerkus) mit höherem wissenschaftlichen Zuschnitt weitergeführt; sie kann bis in die Oberstufe hinein fortgesetzt werden.

Berufsorientierung:
Ab Klassenstufe 8 begleiten wir die Schülerinnen und Schüler in ihrer beruflichen Orientierung. Wir haben dazu ein „BO-Curriculum“ erstellt, das viele Bausteine und Vorhaben beinhaltet, von einer Stärken-Schwächen-Analyse über ein Bewerbungstraining bis hin zum Betriebspraktikum. Hierbei verfolgen wir klare Ziele: Erstens möchten wir, dass unsere Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit ihre Berufsvorstellungen ambitioniert, aber auch realistisch entwickeln. Und zweitens wollen wir umgekehrt unseren Schülerinnen und Schülern das Rüstzeug und das Selbstbewusstsein mitgeben, eine Ausbildung bzw. ein Studium ihrer Wahl nicht nur zu beginnen, sondern auch erfolgreich zu beenden.

Fördern:    
Wir fördern sowohl Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen (s. Begabtenförderung) als auch diejenigen, deren Leistungen Anlass zur Sorge geben. Bei Bedarf nutzen wir auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler in den Lernwerkstätten (Kl. 5-8) gezielt zu unterstützen. Die Teilnahme erfolgt über einen begrenzten Zeitraum und kann als „verpflichtend“ ausgesprochen werden.
Je nach fachlicher und pädagogischer Einschätzung entwickeln wir auch Maßnahmen und Ziele in Form von individualisierten Förderplänen, durch die Defizite möglichst konkret bearbeitet und abgebaut werden sollen.

Französisch:  
Am Ende der Mittelstufe können Schüler einen international anerkannten Test machen (B 1 / B 2), in dem sie ihre Französisch-Kenntnisse auf verschiedenen Kompetenzstufen nachweisen.

Klassenfahrten:     
In der Mittelstufe finden zwei Klassenfahrten statt: Zu Beginn der 7. Jahrgangsstufe bieten wir eine erlebnispädagogische Fahrt an, und innerhalb der Klassenstufen9/10 wird in Absprache mit der Klassenleitung eine weitere Klassenfahrt durchgeführt. Jede Klassenfahrt soll ca. 5 Tage dauern und ein Ziel in Norddeutschland anstreben, Der Kostenrahmen beträgt laut Schulkonferenzbeschluss 260 €, bei erlebnispädagogischen Fahrten 280 €. Weitere Wanderfahrten / Exkursionen oder die Teilnahme an Austauschprogrammen sind möglich.

Latein/Latinum:     
Nach der 9. Klasse (G 8) bzw. 10. Klasse (G 9) wird bei mindestens ausreichenden Leistungen das Kleine Latinum zuerkannt, sofern Latein als 2. Fremdsprache gewählt wurde.

Leuchttürme:    
s. Begabtenförderung

Oberstufe:    
Nach der 9. Klasse (G 8) bzw. 10. Klasse (G 9) entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Oberstufe. So heißt es in der Verordnung dazu: „Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten.“ (Schulartverordnung Gymnasium, gültig ab 01.08.2019, § 9 bzw. §10). Bei einer positiven Prognose kann die Klassenkonferenz in Einzelfällen abweichend davon eine Versetzung beschließen.

Pfiffikus:    
s. Begabtenförderung

Praktikum:     
Am Ende der 9. Klassenstufe absolvieren unsere Schüler ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. Dieses dient sowohl der Begegnung mit der Arbeitswelt als auch der eigenen beruflichen Orientierung. Es beginnt ca. vier Wochen vor Schuljahresende (vgl. aktueller Terminkalender).

Schrägversetzung:     
Versetzung an eine Gemeinschaftsschule. Grundlage dafür kann z.B. die erfolglose Wiederholung einer Klassenstufe sein.

Überspringen:
Das Überspringen einer Klassenstufe ist im Einzelfall möglich. Dies ist freiwillig und setzt eine Empfehlung seitens des Klassenkollegiums voraus. Das Überspringen einer Klasse erfolgt i.d.R. am Ende eines Schuljahres. Es wird durch individuelle Fördermaßnahmen begleitet.

Umfang:    
Die Mittelstufe umfasst in den G 8-Jahrgängen die Klassen 7-9. Dort ist der 10. Jahrgang (E-Phase) ein „Mischjahrgang“, da er einerseits die Einführungsphase der Oberstufe darstellt und daher in erster Linie organisatorisch eben zur Oberstufenleitung gehört. Andererseits fallen abschlussbezogene Fragen (Mittlerer Schulabschluss) noch in die Zuständigkeit der Mittelstufenleitung. In den G9-Jahrgängen gehört die 10. Klasse wieder unmittelbar zur Mittelstufe.

Vergleichsarbeiten:     
In Klasse 8 nehmen wir an landesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) teil, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben werden.

Wiederholung:
Das Wiederholen einzelner Klassenstufen kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, z.B. wenn die Leistungen in mehreren Fächern nicht mehr ausreichend sind und ein Aufstieg mit Vorbehalt nicht mehr vertretbar ist. Die Klassenkonferenz kann sie empfehlen bzw. auf Antrag der Eltern darüber beraten, ob aufgrund besonderer individueller Umstände eine Wiederholung sinnvoll sein kann. Dieser Antrag sollte in Absprache mit der Klassenleitung und der Mittelstufenleitung vor dem Ende des Schuljahres (sinnvoll: 2 Wochen vorher) schriftlich an die Klassenkonferenz gerichtet werden. (SAVO Gym, gültig ab 01.08.2019, § 8,1) Und: Nach Klasse 7, Klasse 8 und Klasse 9 (nur bei G9) kann die Klassenkonferenz eine Wiederholung beschließen, wenn mehrere Fächer schlechter als ausreichend sind und  / oder in den Fächern Deutsch / Mathematik / Englisch kein Schnitt von 4,0 erreicht wird (s. Anlage / Tabelle). Bei erfolgloser Wiederholung erfolgt eine Schrägversetzung an eine Gemeinschaftsschule.
Für den Übergang in die Oberstufe gelten höhere Anforderungen: Nach Klasse 9 (G 8) bzw. 10 (G 9) wird das Kind bei Nicht-Versetzung in der Regel diese Klassenstufe wiederholen. In der Schulartverordnung heißt es entsprechend: „Im achtjährigen Bildungsgang erfolgt das Aufsteigen in die Einführungsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufe 10) durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die Jahrgangsstufe 9. Die Wiederholung ist einmal möglich. (Schulartverordnung Gymnasium, gültig ab 1.8.2019, §10)“
    
Zeugnisse:    
Die Zeugnisse werden jeweils zum letzten Schultag des Halb- bzw. des Schuljahres ausgegeben. Über die Noten, Bemerkungen, Aufstiege, Versetzungen und Vorbehalte entscheiden die Zeugniskonferenzen. Neben den Fachnoten erhalten die Schülerinnen und Schüler entsprechend der Zeugnisverordnung Aussagen zum Lern- und Sozialverhalten. Diese werden von der Klassenleitung vorgeschlagen und dann im Klassenkollegium abgestimmt. Die tabellarische Darstellung dazu haben wir mit der Weber-Schule gemeinsam entwickelt.

E-Learning

In unserer Schule findet der Unterricht zwar meistens gemeinsam in Präsenz statt, jedoch arbeiten wir ergänzend auch digital. Hierfür nutzen wir IServ als Lernplattform.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält hierfür bei der „Einschulung“ Zugangsdaten.

Sollte das Passwort einmal in Vergessenheit geraten, hilft unser Administrator Herr Dr. Behnke (danilo.behnke@schule.landsh.de) weiter.